Besondere Geschäftsbedingungen für Fachpersonen – Ärzteschaft und Pflege (AGB Fachpersonen)
Version 1.0 · gültig ab 28. September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen («AGB Fachpersonen») gelten für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen («Fachperson»), die sich bei MedPool registrieren, um Festanstellungen oder befristete Einsätze («Locum-Einsätze») vermittelt zu erhalten. Ergänzend gelten die AGB Allgemein.
1.2 Mit der Registrierung erteilt die Fachperson MedPool einen Vermittlungsauftrag im Sinne von Art. 8 AVG. Diese AGB gelten als schriftlicher Vermittlungsvertrag.
2. MedPool ist nicht Ihre Arbeitgeberin
2.1 MedPool vermittelt ausschliesslich. MedPool stellt Sie nicht an – weder temporär noch für Locum-Einsätze noch fest –, zahlt Ihnen keinen Lohn und erteilt Ihnen keine Weisungen.
2.2 Ihr Vertragspartner für den Einsatz oder die Anstellung ist immer die Klinik. Sie entscheiden frei, ob Sie einen Vorschlag annehmen.
3. Kosten
3.1 Die Vermittlung ist für Fachpersonen kostenlos. MedPool erhebt weder eine Einschreibgebühr noch eine Vermittlungsprovision. MedPool wird ausschliesslich von den Kliniken bezahlt.
3.2 Gebühren der Zahlstelle für die Honorar- oder Lohnabwicklung richten sich allein nach einem allfälligen separaten Vertrag zwischen Ihnen und der Zahlstelle und fliessen nicht an MedPool.
4. Keine Exklusivität
Sie dürfen sich jederzeit auch bei anderen Vermittlern oder direkt bei Arbeitgebern bewerben. Sie können Ihr Profil jederzeit deaktivieren oder den Vermittlungsauftrag kündigen.
5. Profil und Verfügbarkeit
5.1 Sie halten Ihr Profil, Ihre Qualifikationen und Ihre Verfügbarkeit aktuell.
5.2 Ablauf auf der Plattform: verfügbar → vorläufig reserviert (Anfrage einer Klinik, befristete Antwortfrist je nach Dringlichkeit) → bestätigt (beidseitige Zusage, danach Einsatzvertrag) → blockiert. Läuft die Antwortfrist ab, wird die Reservation aufgehoben.
5.3 Eine Zusage ist verbindlich. Erst mit Ihrer Bestätigung und derjenigen der Klinik entsteht der Einsatz.
6. Nachweise und Zusicherungen
6.1 Sie stellen vor dem ersten Einsatz bzw. vor Vertragsschluss zur Verfügung und legen am Einsatzort auf Verlangen im Original vor:
- Lebenslauf mit lückenlosem beruflichem Werdegang;
- Diplome, Facharzttitel bzw. Pflegediplom sowie deren Anerkennung in der Schweiz (MEBEKO bzw. SRK);
- Registereintrag MedReg bzw. NAREG und, soweit erforderlich, die kantonale Berufsausübungsbewilligung;
- Identitätsausweis und, soweit erforderlich, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung;
- aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate);
- bei Variante A: Nachweis der AHV-Anerkennung als Selbständigerwerbende oder gültiges Formular A1.
6.2 Sie sichern zu, dass keine Berufsverbote, Einschränkungen der Berufsausübung oder laufenden aufsichtsrechtlichen Verfahren bestehen, und informieren MedPool unverzüglich über jede Änderung.
7. Ihr Status bei Locum-Einsätzen
7.1 Variante A – selbständig: Sie erbringen den Einsatz als Selbständigerwerbende im Auftrag der Klinik (Art. 394 ff. OR). Sie rechnen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern selbst ab und führen Ihre Nachweise während des Einsatzes mit.
7.2 Variante B – befristet angestellt bei der Klinik: Fehlt der Nachweis gemäss Ziff. 6.1 Nr. 6 oder werden Sie als unselbständig erwerbend qualifiziert, sind Sie für die Dauer des Einsatzes Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer der Klinik (Art. 319 ff. OR). Die Klinik rechnet die Sozialversicherungsbeiträge ab. Lohnfortzahlung besteht nur im gesetzlichen Umfang; es gibt keine Vergütung zwischen den Einsätzen.
7.3 Der Status wird in der Einsatzbestätigung festgehalten.
8. Vergütung bei Locum-Einsätzen
8.1 Ärztinnen und Ärzte: Standard, gemäss Einsatzvertrag. Abweichungen werden im Einsatzvertrag vereinbart.
8.2 Ein Einsatztag umfasst höchstens 10 Anwesenheitsstunden. Jede weitere angefangene Viertelstunde wird mit 25 % vom Stundenhonorar vergütet.
8.3 Pflegefachpersonen: Vergütung gemäss Einsatzvertrag.
8.4 Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste, Unterkunft, Verpflegung und Reisespesen werden in der Einsatzbestätigung geregelt.
9. Zeiterfassung und Auszahlung
9.1 Sie erfassen Ihre Anwesenheit ab Einsatzbeginn und lassen sie von der verantwortlichen Person der Klinik visieren. Sie reichen sie monatlich bzw. nach Einsatzende über die Plattform ein.
9.2 Die Auszahlung erfolgt durch die Payroll Plus AG als Zahlstelle im Namen und auf Rechnung der Klinik. MedPool prüft die Unterlagen lediglich auf Vollständigkeit und zahlt selbst nichts aus.
10. Pflichten während des Einsatzes
10.1 Sie halten die vereinbarten Dienstzeiten ein sowie die fachlichen, ethischen und betrieblichen Regeln der Klinik. Die fachliche und organisatorische Führung liegt bei der Klinik, nicht bei MedPool.
10.2 Sie verwenden eigene Berufskleidung, sofern die Klinik keine stellt. Arbeitsmittel stellt die Klinik.
10.3 Sie wahren das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) und das Patientengeheimnis auch nach Einsatzende.
10.4 Die Klinik versichert Ihre Tätigkeit in ihrer Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht. Bei Variante A empfiehlt MedPool zusätzlich eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
11. Verhinderung, Absage und Nichterscheinen
11.1 Können Sie einen bestätigten Einsatz aus wichtigem Grund (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) nicht antreten oder fortsetzen, informieren Sie die Klinik und MedPool sofort und reichen einen Beleg nach (z. B. Arztzeugnis). Ihr Anspruch endet am letzten geleisteten Einsatztag, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
11.2 Variante A: Bleiben Sie einem bestätigten Einsatz ohne wichtigen Grund fern oder brechen ihn zur Unzeit ab, schulden Sie der Klinik Schadenersatz (Art. 404 Abs. 2 OR); als Richtwert gelten fünf Tageshonorare.
11.3 Variante B: Bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Stelle gilt Art. 337d OR.
12. Festanstellungen
Bei Vermittlung in eine Festanstellung schliessen Sie den Arbeitsvertrag direkt mit der Klinik ab. Honorare dafür zahlt ausschliesslich die Klinik.
13. Datenschutz
13.1 Sie willigen ein, dass MedPool Ihre Profildaten bearbeitet, mit Stellen und Einsätzen abgleicht und Kliniken Ihr Profil für konkrete Anfragen zeigt. Ihr vollständiges Dossier geht nur an eine Klinik, der Sie im Einzelfall zugestimmt haben.
13.2 Die Plattform erstellt Vorschlagslisten teilweise automatisiert; die Auswahl trifft stets die Klinik. Sie können eine menschliche Überprüfung verlangen und Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
13.3 Nach Deaktivierung Ihres Profils werden Ihre Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
14. Kündigung
Sie und MedPool können den Vermittlungsauftrag jederzeit kündigen. Bereits bestätigte Einsätze bleiben davon unberührt.
15. Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Für Klagen gegen MedPool stehen Ihnen die Gerichte am Sitz bzw. an der Geschäftsniederlassung von MedPool sowie die gesetzlichen Gerichtsstände offen (Art. 34 ZPO). Für Klagen von MedPool gilt Ihr Wohnsitz.