Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Personalvermittlung durch die MedPool, gültig ab 01.01.2024 und ersetzen alle älteren Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Personalvermittlung durch die MedPool, gültig ab 01.01.2024 und ersetzen alle älteren Geschäftsbedingungen.

2. Honorar

Das vom Auftraggeber geschuldete Honorar richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen des zukünftigen Stelleninhabers, basierend auf einer Vollzeitstelle von 100%, unabhängig vom effektiven Arbeitseinsatz und einer allfälligen zeitlichen Befristung der Anstellung.

Das für die Berechnung des Honorars massgebliche Bruttojahreseinkommen entspricht dem Zielsalär und umfasst neben den 12 Monatsgehältern insbesondere auch das freiwillige 13. und 14. Monatsgehalt, Provisionen, Erfolgsbeteiligungen, Gratifikationen, vermögenswirksame Leistungen, Direktversicherungen, Fahrgeld und Essenszuschüsse sowie sämtliche weiteren Leistungen mit geldwertem Vorteil.

Das Honorar (exkl. MwSt) wird wie folgt berechnet:

Der Honoraranspruch entsteht, sobald sich der Auftraggeber und der von der MedPool benannte oder vermittelte Bewerber über den Abschluss eines Arbeitsvertrages verständigt haben (Zusage). Die Verständigung kann auch durch Vorvertrag erfolgen. Die Zahlungsfrist für das Honorar beträgt 10 Tage ab Entstehung des Honoraranspruchs. Auf verspäteten Zahlungen ist ohne Mahnung der gesetzliche Verzugszins geschuldet (Art. 104 OR).

3. Honoraranspruch nach Beendigung des Personalvermittlungsauftrages

Der Auftraggeber schuldet der MedPool das Honorar, wenn seit Beendigung eines Vermittlungsauftrages zwischen einem von der MedPool genannten Bewerber und dem Auftraggeber ein Arbeitsvertrag über die zu besetzende Stelle zustande kommt.

4. Honoraranspruch bei Anstellungen ausserhalb des Personalvermittlungs-Auftrages / Exklusivität über die vermittelten Kandidaten

Kommen während der Dauer oder nach Beendigung eines Vermittlungsauftrages zwischen einem von der MedPool genannten Bewerber und dem Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber wirtschaftlich beherrschten oder geschäftlich verbundenen Unternehmen ein oder mehrere Arbeitsverträge für eine andere als die gemäss dem Vermittlungsauftrag zu besetzende Stelle zustande, so schuldet der Auftraggeber der MedPool pro Arbeitsvertrag das Honorar.

Die Parteien vereinbaren hiermit, dass der Vermittler exklusiv das Recht hat, der / die vermittelte(n) Kandidat(en) an den Auftraggeber zu vermitteln. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, keine anderen Vermittlungsaktivitäten bezüglich des/der vermittelten Kandidaten durchzuführen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Vermittlerin einzuholen. Es wird vereinbart, dass diese Exklusivität auf unbestimmte Zeit gilt.

5. Gewährleistung

Ein Garantiefall liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag seitens des Auftraggebers aus wichtigen Gründen oder seitens des vermittelten Bewerbers aus Gründen, welche ausserhalb des Einflussbereichs des Auftraggebers liegen, vor Stellenantritt oder während den ersten sechs Arbeitsmonaten durch Kündigung aufgelöst wird. Trifft ein Garantiefall ein, hat der Auftraggeber die Wahlmöglichkeit zwischen diesen beiden Garantieleistungen:

a) MedPool verpflichtet sich, die Suche nach einem geeigneten Bewerber für dieselbe Position, die gleiche Funktion und anhand desselben Anforderungsprofils für einen Zeitraum von 60 Tagen ohne zusätzliche Kostenfolgen einmalig zu wiederholen. MedPool behält sich das Recht vor, im Rahmen des Mandats, Spesen (wie z.B. Reisekosten) in Rechnung zu stellen.

b) MedPool verpflichtet sich, das Honorar wie folgt zurückzuerstatten:

Die Garantieleistung ist nicht geschuldet, wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Kündigung gegenüber MedPool mit der Zahlung von fälligen Honoraren oder Auslagen im Rückstand ist, oder wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen erfolgt ist. Als geänderte Rahmenbedingungen gelten insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Umstrukturierung, Fusion, Unternehmensverkauf, veränderte Aufgaben, Umzug, Lohnveränderungen sowie alle anderen Umstände, die weder von MedPool noch vom Bewerber zu vertreten sind.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber garantiert MedPool alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die MedPool unverzüglich über eine mit einem seitens der MedPool genannten Bewerber erfolgte Verständigung über den Abschluss eines Arbeitsvertrages (Zusage) sowie über den Abschluss des Arbeitsvertrages in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber hat der MedPool eine Kopie des Arbeitsvertrages unaufgefordert zuzustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, die MedPool unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Stelle anderweitig besetzt wurde oder nicht mehr besetzt werden soll. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm von MedPool überlassenen Bewerbungsunterlagen gemäss Ziffer 7 datenschutzgerecht zu behandeln.

7. Datenschutz

Die MedPool verpflichtet sich, sämtliches ihr überlassenes Daten- und sonstiges Informationsmaterial des Auftraggebers ausschliesslich zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit zu nutzen und zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von der MedPool überlassenen Bewerbungsunterlagen und weitere Daten, welche die Bewerber betreffen, ausschliesslich für die bei ihm zu besetzende Stelle zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu kopieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, Bewerbungsunterlagen und personenrelevante Daten von Kandidaten, mit denen der Bewerbungsprozess abgebrochen wird oder kein Anstellungsverhältnis zustande kommt, sofort vollständig zu löschen beziehungsweise zu vernichten.

8. Zahlungsbedingungen

Alle Honorare sowie alle Auslagen unterliegen dem jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Nach Rechnungsstellung haben die Zahlungen innert 10 Tagen rein netto zu erfolgen.

9. Weitere Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Individuelle Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Schriftlichkeit umfasst Brief und E-Mail. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten ausdrücklich auch für weibliche Personen.

10. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für Streitfälle wird der Sitz derjenigen Zweigniederlassung der MedPool vereinbart, welche den Personalvermittlungsauftrag abgeschlossen hat.

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